
theoretische Hundeausbildung
Kanton Zürich anerkannt §10 HuV
Beschreibung
Theoriekurs für Ersthundehalter : Der Theoriekurs ist Pflicht für Hundehaltende, die sich ab 01.06.2025 erstmals einen Hund zulegen und in einer Zürcher Gemeinde leben, oder mind. 3 Monate einen Hund halten. Keine Pflicht zur theoretischen Ausbildung besteht für: - Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben, - Personen, die den Hund von der Ehepartnerin, dem Ehepartner oder ihrer Lebenspartnerin, ihrem Lebenspartner übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt, - sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen. Die Ausbildung kann frühestens 1 Jahr vor und spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung (Zuzug) besucht werden. Der Kurs umfasst folgende Ausbildungsinhalte (Dauer 2,5 Stunden Präsenzunterricht): - Informationen zum Hund - Lernverhalten - Umgang mit Hunden - Anschaffung eines Hundes - Reisen mit Hund - Hund und Recht Die theoretische Ausbildung wird mit der vom Veterinäramt ZH vorgegebenen Prüfung (Dauer 30 Minuten) abgeschlossen. Es steht den Teilnehmern frei, die Prüfung direkt nach dem Präsenzunterricht, oder zu einem späteren Zeitpunkt zu absolvieren. ACHTUNG: Für das Bestehen der Theorieprüfung ist es zwingend nötig das vom Veterinäramt ZH vorgegebene Booklet (auf der Homepage) genaustens zu lesen. Jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung ein Zertifikat und das offizielle Dokument für die Gemeinde. Der Theoriekurs dauert insgesamt 3 Stunden (2,5 Stunden Theoriekurs, 30 Minuten Prüfungszeit)
Bevorstehende Sessions
Umbuchung & Kündigung
Der Theoriekurs muss von der in den Kundendetails angegebenen Person besucht werden. Begleitpersonen sind nur in Ausnahmefällen (in vorheriger Absprache) erlaubt. Sollte die Prüfung wegen Nichtbestehen wiederholt werden müssen, wird eine Gebühr für die Nachprüfung von 50 CHF erhoben (Barzahlung am Prüfungstag). Für Stornierungen und Umbuchungen bitten wir um Benachrichtigung mindestens 24 Stunden im Voraus. Stornierungs-Gebühren: Bei einer Annullation erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 CHF. Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr stellen wir Ihnen folgende Annullationskosten in Prozenten der Kurskosten in Rechnung: Bis 14 Tagen vor Kursbeginn 0%, 13-5 Tage vor Kursbeginn 50%, 5-0 Tage vor Kursbeginn 100%. Hundeschule Glückspfote behält sich das Recht vor bei einer geringen Anzahl Teilnehmer den Kurs zu verschieben oder abzusagen.
Kontaktangaben
+41 79 542 25 91
info@hsglueckspfote.ch